Aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit des Unionsrechts kann eine EU-Gesellschaft ohne inländische Zweigniederlassung Gruppenträger einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG sein. Der Ergebnisausgleich zwischen inländischen Schwestergesellschaften (mit ausländischer Mutter) ist damit sichergestellt. - VwGH 27. 3. 2024, Ro 2023/13/0018.