vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abbruch laufender Geschäftsbeziehungen durch Marktbeherrscher?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/292RdW 2024, 396 Heft 6 v. 14.6.2024

AEUV: Art 102

KartG 2005: § 5

Im Provisorialverfahren zu diesem Hauptverfahren wurde bereits klargestellt, dass die Verweigerung der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen durch ein marktbeherrschendes Unternehmen dann nicht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu qualifizieren ist, wenn für die Weigerung sachliche Gründe bestehen (16 Ok 1/21i, Rechtsnews 31668). Dabei handelt es sich um einen Grundsatz, der sowohl für das österreichische als auch für das europäische Wettbewerbsrecht gilt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte