Ob bei der Wirtschaftskammerumlage nach § 122 WKG auch Organgesellschaften profitieren, wenn der Organträger teilweise kammerumlagebefreit ist, hatte der VwGH zu prüfen. - VwGH 20. 2. 2024, Ro 2022/15/0008.
Ob bei der Wirtschaftskammerumlage nach § 122 WKG auch Organgesellschaften profitieren, wenn der Organträger teilweise kammerumlagebefreit ist, hatte der VwGH zu prüfen. - VwGH 20. 2. 2024, Ro 2022/15/0008.