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VwGH: Kein häusliches Arbeitszimmer bei der Tätigkeit als Universitätsprofessor

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2024/259RdW 2024, 356 Heft 5 v. 14.5.2024

Der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit als Universitätsprofessor liegt an der Universität. Daher sind gem § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehbar. - VwGH 13. 3. 2024, Ra 2023/15/0063.

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