DSGVO: Art 5, Art 24, Art 32, Art 82
Im Rahmen einer Schadenersatzklage nach Art 82 DSGVO reicht der Umstand, dass Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen irrtümlich ein Dokument mit personenbezogenen Daten an einen unbefugten Dritten weitergegeben haben, für sich genommen nicht aus, um davon auszugehen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Verantwortlichen nicht "geeignet" iSd Art 24 und 32 DSGVO waren.