Abschlussprüfer und jene Mitarbeiter eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft, die an der Durchführung von Abschlussprüfungen maßgeblich in leitender Funktion mitwirken, sind verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden (§ 56 APAG); dazu hat die Abschlussprüferaufsichtsbehörde eine Richtlinie über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie - APAB-FRL) erlassen. Da es sich dabei nach ihrem normativen Gehalt um eine Verordnung handelt, diese jedoch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurde die APAB-Fortbildungsrichtlinie vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. 8. 2024 in Kraft. (VfGH 13. 3. 2024, G 838/2023 ua, V 350/2023 ua)