Die neue Verbraucherkredit-RL (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 gibt in ihrem Art 8 und dem korrespondierenden ErwGr 37 Grund zur Annahme, dass der Richtliniengesetzgeber der Kreditgewährung an Verbraucher ohne ausreichende Reflexion aus politischer Motivation grds ablehnend gegenübersteht.