Erzielt der nichtselbstständig tätige GmbH-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus Untreuehandlungen gegenüber der GmbH, können diese Einkünfte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nach § 41 EStG erfasst werden. - VwGH 22. 2. 2024, Ra 2022/13/0094.