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VwGH: Keine Liebhaberei bei Forschungsprojekt

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2024/213RdW 2024, 290 Heft 4 v. 15.4.2024

Die zu Verlusten führende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit stellt grds eine Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO dar. Auch bei Anfallen eines Gesamtverlustes kommt für die Liebhabereifrage den Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage (§ 2 Abs 1 Z 6 LVO) maßgebliche Bedeutung zu. - VwGH 20. 2. 2024, Ra 2022/15/0026.

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