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Arbeitsrechtliches "Transparenzpaket": Unerwartetes mit übergangslosen Sofortwirkungen

EditorialBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Franz SchrankRdW 2024/170RdW 2024, 225 Heft 4 v. 15.4.2024

Seit 28. 3. 2024 ist in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ein unionsrechtlich gut eineinhalb Jahre überfälliges arbeitsrechtliches Transparenzpaket in Kraft (BGBl I 2024/11, kundgemacht am 27. 3. 2024, bestehend aus Novellen des ABGB, AVRAG, AngG, AÜG, HausgG, HeimAG und LAG). Auffallend war das letztliche Eiltempo, in dem es durch das Parlament "gepeitscht" wurde: Initiativantrag 3871/A 31. 1. 2024, Sozialausschuss 20. 2. 2024, Plenum 28. 2. 2024, BR-Ausschuss 12. 3. 2024, Plenum BR 14. 3. 2024.

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