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Flexible Kapitalgesellschaften nach dem GesRÄG 2023 und dem Start-Up-Förderungsgesetz

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 2024/163RdW 2024, 201 Heft 3 v. 17.3.2024

Flexible Kapitalgesellschaften (Flexible Companies) bilden eine neue Rechtsform von Kapitalgesellschaften nach dem FlexKapGG als Teil des GesRÄG 2023.11Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) vom 30. Dezember 2023 BGBl I 2023/179, Art I: Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz - FlexKapGG). Das Start-Up-Förderungsgesetz 22 Start-Up-Förderungsgesetz vom 31. Dezember 2023 BGBl I 2023/200. erleichtert die Beteiligung von Mitarbeitern durch eine neu geschaffene "Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung" und begünstigt dazu neben Aktien, GmbH-Anteilen und Geschäftsanteilen an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft auch "Unternehmenswert-Anteile" nach § 9 FlexKapGG. Flexible Companies, Unternehmenswert-Anteile und eine Option zur Start-Up-Förderung werden in das System der Abgaben eingeordnet.

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