Flexible Kapitalgesellschaften (Flexible Companies) bilden eine neue Rechtsform von Kapitalgesellschaften nach dem FlexKapGG als Teil des GesRÄG 2023.1 Das Start-Up-Förderungsgesetz 2 erleichtert die Beteiligung von Mitarbeitern durch eine neu geschaffene "Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung" und begünstigt dazu neben Aktien, GmbH-Anteilen und Geschäftsanteilen an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft auch "Unternehmenswert-Anteile" nach § 9 FlexKapGG. Flexible Companies, Unternehmenswert-Anteile und eine Option zur Start-Up-Förderung werden in das System der Abgaben eingeordnet.