AlVG: § 26 Abs 1 Z 5
1. Dass die Weiterbildung eines AN während einer mit dem AG vereinbarten Bildungskarenz an einer im Ausland gelegenen Universität erfolgt, steht der Gewährung von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.
AlVG: § 26 Abs 1 Z 5
1. Dass die Weiterbildung eines AN während einer mit dem AG vereinbarten Bildungskarenz an einer im Ausland gelegenen Universität erfolgt, steht der Gewährung von Weiterbildungsgeld nicht entgegen.