Rom I-VO: Art 3, Art 6
Die Bestimmungen der VO (EG) 593/2008 [über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)] finden im Rahmen eines bei einem Gericht eines Mitgliedstaats anhängigen Rechtsstreits auf Verträge Anwendung, deren beide Parteien dem Vereinigten Königreich angehören, soweit die Verträge einen Auslandsbezug aufweisen.