JN: § 51 Abs 1 Z 6
Die Klage, mit der ein Spieler vom Geschäftsführer einer ausländischen Glücksspielgesellschaft deliktischen Schadenersatz für Spielverluste wegen Verstoßes gegen das ös-
JN: § 51 Abs 1 Z 6
Die Klage, mit der ein Spieler vom Geschäftsführer einer ausländischen Glücksspielgesellschaft deliktischen Schadenersatz für Spielverluste wegen Verstoßes gegen das ös-