Rom II-VO: Art 1, Art 4
Anlässlich der deliktischen Schadenersatzklage eines Spielers wegen erlittener Spielverluste gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die konzessionslos Online-Glücksspiel in Österreich anbietet, richtet der OGH das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH hinsichtlich der Frage, welches materielle nationale Recht anzuwenden ist.