Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des dt BGH soll geklärt werden, ob der Betreiber eines Seniorenwohnheims, der über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet, eine öffentliche Wiedergabe vornimmt. BGH 8. 2. 2024, I ZR 34/23.