ABGB: §§ 864a, 879, 914 f
KSchG: § 6
1. Gem dem Risikoausschluss Art 7.1.11. ARB 2000 ("Bauherren-Klausel") besteht ua kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen iZm der "Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des Grundstückerwerbs". Die Wortfolge "Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des Grundstückerwerbs" wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer dahin verstehen, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen jedenfalls iZm der Finanzierung von Bauvorhaben und - soweit stattgefunden - auch jene des Erwerbs des dazu erforderlichen Grundstücks vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Kein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer wird der Bestimmung die Bedeutung unterstellen, dass diese nur zur Anwendung gelangt, wenn ein Bauvorhaben inklusive Grundstückserwerb finanziert wird.