Antwortet ein AN auf einen Arbeitsauftrag mit den Worten "Diese Scheißfirma, ich kündige" und verlässt er unmittelbar darauf die Betriebsstätte, ist dies als schlüssige Austrittserklärung zu verstehen - so der OGH in einer aktuellen Entscheidung. Da eine Austrittserklärung nur sofort oder mit Zustimmung des AG widerrufen werden kann, ist auch nicht mehr relevant, dass der AN dem AG nach dem Verlassen der Betriebsstätte eine Krankmeldung übermittelt hat. OGH 13. 12. 2023, 8 ObA 77/23s.