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Aufwandersatzanspruch bei Homeoffice

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/35RdW 2024, 40 Heft 1 v. 18.1.2024

ABGB: § 1014

Der Aufwandersatzanspruch eines AN beim Homeoffice ist nicht allein auf die durch das Homeoffice verursachten Mehrkosten beschränkt, sondern umfasst auch anteilige Strom- und Heizkosten sowie einen Anteil an der Miete.

Für die Festsetzung der angemessen Höhe eines Homeoffice-Pauschales durch das Gericht nach § 273 ZPO sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, bei Teilzeitbeschäftigten ist eine Aliquotierung entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit vorzunehmen. Gegen die Festsetzung des monatlichen Aufwandersatzanspruchs mit 135 netto monatlich für eine nach Auflassung des Büroarbeitsplatzes ständig im Homeoffice tätige teilzeitbeschäftigte AN mit einem wöchentlichen Stundenausmaß von 30 Stunden bestehen im vorliegenden Fall keine Bedenken.

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