Das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle soll reduziert werden. Dazu hat die neue Entgelttransparenz-RL weitgehende Berichts- und Auskunftspflichten für die Arbeitgeber normiert, die Verzerrungen und Diskriminierungen aufdecken sollen. Zusätzlich wird die gerichtliche Durchsetzung für Arbeitnehmer stark erleichtert. Der Beitrag beschreibt die Inhalte der Richtlinie und den österreichischen Anpassungsbedarf.1