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Genehmigung von Rechtsgeschäften - Parteistellung von Begünstigten?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2024/22RdW 2024, 25 Heft 1 v. 18.1.2024

AußStrG: § 2

PSG: § 17

Hat die Privatstiftung keinen Aufsichtsrat, bedürfen Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands gem § 17 Abs 5 PSG der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts. Die Zustimmung des Stifters kann die Genehmigung durch das Gericht nicht ersetzen. Unterfällt ein Rechtsgeschäft der Genehmigungspflicht nach § 17 Abs 5 PSG, darf es vom Gericht nur genehmigt werden, wenn der Abschluss im Interesse der Privatstiftung liegt und somit deren Wohl entspricht.

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