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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2024/7RdW 2024, 6 Heft 1 v. 18.1.2024

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG § 352 UGB) beträgt vom 1. 1. 2024 bis 30. 6. 2024 13,08 %.

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