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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2024

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2024/8RdW 2024, 7 Heft 1 v. 18.1.2024

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2024 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich 320 €100 bis 399 AN monatlich 451 €

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