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Die Interessenabwägung bei der Kontrolle von E-Mail-Konten einzelner Arbeitnehmer

ArbeitsrechtRA Dr. Matthias UnterriederRdW 2023/493RdW 2023, 663 Heft 9 v. 15.9.2023

Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Arbeitgeber begründete Einsicht in E-Mail-Konten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen können. Für die Zulässigkeit sind der Zweck des E-Mail-Kontos und die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen wichtiger als ein Verbot oder die Zulässigkeit der Privatnutzung.

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