RAPEX ist ein System zum raschen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über gefährliche Non-Food-Produkte. Das RAPEX-Verfahren spielt eine bedeutsame Rolle im Bereich der Produktsicherheit; insb verhindert oder beschränkt es die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, von denen eine ernste Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern ausgeht. RAPEX-Meldungen an die Kommission (hier iZm pyrotechnischen Gegenständen) fallen in die alleinige Zuständigkeit des BMSGPK. Der Importeur dieser Produkte kann die Vervollständigung bzw Berichtigung der RAPEX-Meldung beantragen. Über die Versagung des beantragten Realaktes (Vervollständigung der RAPEX-Meldung) hat der BMSGPK mit Bescheid abzusprechen (Rechtsschutz durch VwG, VfGH und VwGH). VwGH 29. 6. 2023, Ro 2021/01/0014.