Ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge, die in Österreich bei der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung unterliegen, kann die Stiftung in Österreich nicht anrechnen, wenn sich wegen ihrer im Veranlagungsjahr getätigten Zuwendungen an Begünstigte keine Zwischensteuer ergibt. - VwGH 27. 6. 2023, Ra 2020/13/0043.