Der VwGH hatte zu klären, ob eine angestellte Ärztin als Grenzgängerin eingestuft wird, wenn sie wegen langer Dienstzeiten (Rufbereitschaftsdienste zusätzlich zu Normaldiensten) nicht täglich zu ihrem Wohnort zurückkehren kann. - VwGH 21. 6. 2023, Ro 2021/15/0036.
Eine Ärztin mit Wohnsitz und Ansässigkeit in Österreich war in einer Klinik in Deutschland angestellt. Wohnsitz und Arbeitsort befanden sich in Grenznähe.