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Beseitigungsanspruch bei der Verbandsklage

WirtschaftsrechtDr. Johann KriegnerRdW 2023/411RdW 2023, 553 Heft 8 v. 16.8.2023

1. Problemstellung

Wenn ein klagebefugter Verband11Siehe § 29 KSchG und § 14 UWG. ein Unternehmen erfolgreich klagt, dann wird das Unternehmen aufgefordert, zu Unrecht erlangte Leistungen an die betroffenen Verbraucher zurückzuerstatten. IdR kommt das Unternehmen dieser Aufforderung aber nur auf Anforderung der betroffenen Verbraucher und nicht von sich selbst aus nach, sodass in der Praxis das Problem besteht, dass viele betroffene Verbraucher mangels Kenntnis von einem für sie positiven Urteil davon gar nicht profitieren. Denn für die Praxis bedeutet dies, dass nur jene Verbraucher, die sich beim klageführenden Verband melden oder die ihre Ansprüche direkt beim Unternehmen geltend machen, auch dem Urteil entsprechend befriedigt werden. In diesem Beitrag sollen die rechtlichen Möglichkeiten beurteilt werden, die dazu führen könnten, dass grds alle betroffenen Verbraucher in den Genuss der sich aus dem Urteil ergebenden Ansprüche kommen könnten.

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