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Start-up-Paket in Begutachtung

SteuerrechtRdW 2023/323RdW 2023, 440 Heft 6 v. 14.6.2023

Am 26. 5. 2023 wurden die Begutachtungsentwürfe zum (steuerlichen) Start-up-Förderungsgesetz und zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) veröffentlicht.11Begutachtungsfrist bis 7. 7. 2023. Das Paket enthält wesentliche steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Förderung der Start-up-Branche in Österreich. Hervorzuheben ist steuerrechtlich eine neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, gesellschaftsrechtlich die neue "Flexible Kapitalgesellschaft" (FlexKapG) sowie die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 €.22Die Ausführungen basieren auf der BMF-Info, redaktionell bearbeitet von G.M.; BMF-Info abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/start-up-paket.html .

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