Am 26. 5. 2023 wurden die Begutachtungsentwürfe zum (steuerlichen) Start-up-Förderungsgesetz und zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) veröffentlicht.1 Das Paket enthält wesentliche steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Förderung der Start-up-Branche in Österreich. Hervorzuheben ist steuerrechtlich eine neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, gesellschaftsrechtlich die neue "Flexible Kapitalgesellschaft" (FlexKapG) sowie die Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 €.2