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Schuldenregulierungsverfahren: Entziehung der Eigenverwaltung - Rekurslegitimation

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/299RdW 2023, 422 Heft 6 v. 14.6.2023

IO: § 186

Nach § 186 Abs 2 IO ist dem Schuldner im Schuldenregulierungsverfahren die Eigenverwaltung zu entziehen, wenn (1.) die Vermögensverhältnisse insb wegen der Zahl der

Seite 422


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