ASVG idF BGBl I 2020/158: § 733
Über das Vermögen der Dienstgeberin wurde im Jänner 2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im vorliegenden Verfahren ficht der kl Insolvenzverwalter Beitragszahlungen an, die die Schuldnerin im Oktober 2020 an die bekl ÖGK geleistet hatte; die geleisteten SV-Beiträge betrafen (ua) Beitragszeiträume, für die die Schuldnerin Kurzarbeitsbeihilfe bezogen hatte, sowie Beitragszeiträume, für die eine gesetzliche Stundung (bis 15. 1. 2021) vorlag.