Bis inklusive Juni 2023 gilt noch das um 50 % erhöhte Pendlerpauschale sowie der erhöhte Pendlereuro (siehe BGBl I 2022/63). Mit einer Verlängerung der Regelung bzw einer Übernahme ins Dauerrecht ist aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen, sodass (vorbehaltlich einer noch kurzfristigen Änderung) ab Juli 2023 wieder die alten Werte gelten.