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Definition von ökologischen Investitionen für Zwecke des Investitionsfreibetrags

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/278RdW 2023, 388 Heft 6 v. 14.6.2023

Um Anreize für (ökologische) Unternehmensinvestitionen zu schaffen, wurde mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 ab 2023 ein neuer Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens eingeführt (§ 11 EStG). Es sind 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe abzugsfähig; handelt es sich um Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen ist, erhöht sich der Investitionsfreibetrag auf 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Mit der Verordnung BGBl II 2023/155 (Öko-IFB-VO) werden nun die Investitionen, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind und daher einem erhöhten Investitionsfreibetrag zugänglich sind, festgelegt (ua emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor; E-Ladestationen; Wasserstofftankstellen; Fahrräder; Wirtschaftsgüter zur Erzeugung von Strom oder Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen; Anlagen zur Speicherung von Strom). Eine taxative Aufzählung jener Anlagen iZm fossilen Energieträgern, die vom Investitionsfreibetrag ausgenommen sind, erfolgt durch die Verordnung BGBl II 2023/156.

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