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Ärzteverzeichnis: Hervorhebungen gegen Entgelt - keine Irreführung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/243RdW 2023, 344 Heft 5 v. 12.5.2023

UWG: § 2

Eine Hervorhebung eines Teils von Anbietern in einem Verzeichnis (hier: Ärzteverzeichnis) durch Fotos und detailliertere Angaben gegen Entgelt und nicht aus objektiven Gründen ist gängige Praxis und den Nutzern bekannt, sodass darin keine Irreführung durch Täuschung über den Werbecharakter liegt.

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