Die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug orientiert sich an den Richtwertmietzinsen, die idR alle 2 Jahre an die Änderung des VPI angepasst werden. Mit BGBl II 2023/81 wurden die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz zum 1. 4. 2023 erhöht, was zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2024 auf folgende Werte führt (vgl § 2 Sachbezugswerteverordnung): Burgenland 6,09 €, Kärnten 7,81 €, NÖ 6,85 €, OÖ 7,23 €, Salzburg 9,22 €, Steiermark 9,21 €, Tirol 8,14 €, Vorarlberg 10,25 €, Wien 6,67 €.