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Auslegungshilfe zur EU-Arbeitszeitrichtlinie

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/227RdW 2023, 313 Heft 5 v. 12.5.2023

Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die RL 2003/88/EG aus dem Jahr 2017 aktualisiert und die seither ergangene Rsp des EuGH zur Auslegung der RL eingearbeitet. Angesichts der komplexen Struktur der Arbeitszeitrichtlinie liegt das Ziel der 68-seitigen Mitteilung darin, den Behörden und Unternehmen einen umfassenden Leitfaden zur Auslegung der RL zu geben. Die Mitteilung enthält keine neuen Vorgaben, und stehen die vertretenen Auffassungen unter dem Vorbehalt etwaiger Fortentwicklungen sowie Ergänzungen durch die Rsp des EuGH. (Amtsblatt der EU C 109 vom 24. 3. 2023, S 1)

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