Das Kapitalmarktrecht ist als Schnittbereich aller juristischen Fachsäulen sowie einer kaum überschaubaren Vielzahl nationaler und übernationaler Rechtsquellen materiell wie formell maximal komplex. Zugleich handelt es sich bei seinem Gegenstand um ein überaus bewegliches Ziel, wie nicht zuletzt das Prospektrecht mit der 2017 erlassenen EU-ProspektVO (VO [EU] 2017/1129) und dem KMG 2019 (BGBl I 2019/16) verdeutlicht. Diese Federstriche des EU- und des nationalen Gesetzgebers haben die vorbestehende Literatur in weiten Teilen überholt werden lassen.