Der Kindesmutter wurde in einer Familienbeihilfensache eine amtliche Erledigung des Finanzamtes in die FinanzOnline-DataBox zugestellt. Ihr blieb diese Zustellung verborgen, weshalb sie entsprechende Rechtsnachteile zu gewärtigen hatte. Ein Wiedereinsetzungsantrag der Kindesmutter blieb erfolglos, weil schuldhaft handelt, wer sich nicht zeitgerecht Kenntnis über erfolgte elektronische Zustellungen verschafft. - VwGH 26. 1. 2023, Ra 2022/16/0112.