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Verwechslungsgefahr "ZARA HOME"/"AZRA HOME"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/190RdW 2023, 268 Heft 4 v. 13.4.2023

MarkSchG: § 10

Im vorliegenden Fall ist die Identität der Waren bzw Dienstleistungen im Wesentlichen gegeben. Im Rahmen der Rsp hält sich jedoch die Auffassung des RekursG, dass

Seite 268


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