Mit dem Abstellen auf eine 75%-Grenze hat der VwGH in seiner Entscheidung 16. 11. 2021, Ro 2020/15/0015, einen neuen Maßstab zur ertragsteuerlichen Abgrenzung entgeltlicher und unentgeltlicher Rechtsgeschäfte definiert. Obwohl es in der Entscheidung um die außerbetriebliche Übertragung einer Liegenschaft ging, haben die darin getroffenen Aussagen zur gemischten Schenkung auch über den konkreten Anlassfall hinaus Relevanz. Der Beitrag soll die Auswirkungen dieser VwGH-Rechtsprechung auf die Übertragung von Betrieben untersuchen, bei denen die Abgrenzung entgeltlicher von unentgeltlichen Rechtsgeschäften ebenso eine zentrale Rolle spielt.