Nur wenn der Gesellschafter seine gesamte Beteiligung an einer betrieblichen Personengesellschaft (zur Gänze) veräußert, können die Voraussetzungen für den Hälftesteuersatz nach § 37 Abs 5 EStG erfüllt sein. - VwGH 26. 1. 2023, Ro 2022/15/0006.
Nur wenn der Gesellschafter seine gesamte Beteiligung an einer betrieblichen Personengesellschaft (zur Gänze) veräußert, können die Voraussetzungen für den Hälftesteuersatz nach § 37 Abs 5 EStG erfüllt sein. - VwGH 26. 1. 2023, Ro 2022/15/0006.