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Betriebspension: Berücksichtigung regelmäßig geleisteter Mehrarbeit bei Teilzeitkoeffizienten

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/153RdW 2023, 206 Heft 3 v. 10.3.2023

AZG: § 19 Abs 4

Weist eine AN während ihrer Beschäftigung neben Vollzeit- auch Teilzeitphasen auf, ist deren Berücksichtigung bei der Bemessung einer Pensionszusage zulässig. Dabei ist bei der Ermittlung, in welchem prozentualen Ausmaß die AN während ihrer Beschäftigung vollzeitbeschäftigt war (Teilzeitkoeffizient), die regelmäßig geleistete Mehrarbeit während der Teilzeitphasen einzubeziehen, sodass

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