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Gemeinde Wien: Kündigungsschutz bei BR-Tätigkeit in ausgegliedertem Betrieb

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölRdW 2023/152RdW 2023, 206 Heft 3 v. 10.3.2023

ArbVG: §§ 120 ff

Wr Stadtwerke-ZuweisungsG: § 1 Abs 1

Eine Kündigung von Vertragsbediensteten der Gemeinde Wien, die einem ihrer ausgegliederten Betriebe nach dem Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz zur Dienstleistung zugewiesen und dort als Mitglied des Betriebsrats tätig sind, unterliegt dem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Betriebsräte nach den §§ 120 f ArbVG. Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts ist daher unwirksam.

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