ABGB: §§ 864a, 879 Abs 3
KSchG: § 6 Abs 1 Z 1, § 6 Abs 3
Vor dem Hintergrund der jüngeren EuGH-Rsp (C-224/19 , Caixabank SA ua, RdW 2021/21) unterliegen AGB-Klauseln in einem Verbrauchervertrag, die pauschale Zusatzentgelte ohne eine konkrete Verbindung mit Zusatzleistungen und Kosten des Unternehmers vorsehen, der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB und sind als gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers zu werten.