Nach dem Wr. DG-Abgabegesetz haben DG für alle DN mit einem Beschäftigungsort in Wien eine - für den Ausbau des U-Bahn-Netzes in Wien zweckgewidmete - Abgabe für jeden DN und für jede angefangene Woche iHv 2 € zu leisten (zu den Ausnahmen siehe § 3 WDGAG). Zusätzlich hat der Abgabepflichtige jeweils bis zum 31. März die im vorangegangenen Kalenderjahr entstandene Abgabenschuld beim Magistrat schriftlich zu erklären. Ab 1. 1. 2023 ist die Abgabeerklärung verpflichtend über ein Online-Formular einzubringen (Wr. LGBl 2022/47). Nur in Ausnahmefällen bzw aus Kulanzgründen akzeptiert die Stadt Wien von Großkunden, wie zB Steuerberatungen, für den Erklärungszeitraum 2022 auch Erklärungen in pdf-Form, die an die Mail-Adresse kanzlei-b33@ma06.wien.gv.at zu senden sind.