Ein Reisender hat Anspruch auf Preisminderung entsprechend dem Wert der Reiseleistungen seiner Pauschalreise, deren Vertragswidrigkeit durch Einschränkungen bedingt ist, die nicht nur an seinem Reiseziel zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 angeordnet wurden, sondern auch an seinem Wohnort und in anderen Ländern. EuGH 12. 1. 2023, C-396/21 , FTI Touristik (Voyage à forfait aux îles Canaries); zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.