ECG: §§ 16, 19
UWG: § 2
Der Betreiber einer Instagram-Seite kann dafür lauterkeitsrechtlich einzustehen haben, das fremde "getaggte" Postings dritter Nutzer gegen § 2 UWG verstoßen (hier: Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit Tirol-Logo ohne entsprechendes Lizenzrecht). Auch wer seine Seite mit einer fremden Seite durch einen Link verknüpft, macht sich das Angebot auf der fremden Seite zu eigen und hat nach stRsp dafür lauterkeitsrechtlich einzustehen. Im vorliegenden Fall ist das Foto, auf dem sich Produkte mit dem Tirol-Logo finden, nicht erst nach Anklicken des Links zu sehen, sondern bereits im Bereich "Markiert" der Instagramseite der Bekl. Die Zurechnung der unberechtigten Verwendung des Tirol-Logos an die Bekl ist daher jedenfalls vertretbar.