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SV-Verzugszinsen ab 2024

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2023/628RdW 2023, 853 Heft 12 v. 15.12.2023

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, steigen im Jahr 2024 auf 7,88 %.

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