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OGH: Gebäudeversicherung - Regressverzicht des Versicherers zugunsten des Mieters

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2023/621RdW 2023, 852 Heft 12 v. 15.12.2023

Die Frage, ob das Sachersatzinteresse des Mieters durch konkludenten Regressverzicht des Versicherers für Fälle der leichten Fahrlässigkeit in die Sachversicherung des Vermieters einbezogen wurde, ist durch einfache Auslegung des Vertrags nach § 914 ABGB zu klären. Jedenfalls bei Abwälzung der Prämie im Rahmen des Mietverhältnisses ist von einem Regressverzicht auszugehen. OGH 27. 9. 2023, 7 Ob 99/23v.

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